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Der anhaltende Erfolg und das Ansehen von Mauritius als ein regionales Finanzdienstleistungszentrum wurde durch die feste Einstellung der Regierung gestärkt, den Finanzdienstleistungssektor zu vermarkten und unterstützten.

Seit ihrer Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich im Jahr 1968 genießt die Insel einer Anzahl von Vorteilen unter anderem politische und wirtschaftliche Stabilität. Mauritius hat ein beneidenswertes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen, welches Mauritius zu einem exzellenten Steuerplanungsort macht (Liste von Doppelbesteuerungsabkommen).

Neue Gesetzgebung

In der Vergangenheit, nur bestimmte vorgeschriebene betriebliche Tätigkeiten qualifizierten sich für eine globale Geschäftslizenz. Mit der Einführung des Finanzdienstleistungsgesetz im Jahr 2007 wurden diese Restriktionen ausgeräumt, jedoch wird eine globale Geschäftslizenz nicht gewährt, wenn die betriebliche Tätigkeit rechtswidrig ist, zuwider dem öffentlichen Interesse oder wenn dem guten Rufs Mauritius als ein Finanzdienstleistungszentrum ernsthafter Schaden zugeführt werden kann.

Hinsichtlich der neuen Gesetzgebung kann eine „resident corporation“, die beabsichtigt Geschäfte außerhalb von Mauritius abzuwickeln, eine Kategorie 1 oder Kategorie 2 Global Business Licence (GBL) von der Finanzdienstleistungskommission beantragen. Eine „resident corporation“ wird als eine eingetragene Gesellschaft definiert , die auf Mauritius geformt oder eingetragen wurde. Im Bezug auf den Antragssteller für eine GBL 1 Lizenz umfasst es ausserdem jegliche Treuhandgesellschaften, Societes, Personenkapitalgesellschaften oder Personenkreise, die durch die Gesetzgebung von Mauritius geregelt werden.

Regionale Verankerung

Im Einklang mit der neuen Gesetzgebung und der Regierungspolitik erwartet und unterstützt die FSC tatkräftig die Verankerung von GBC 1 Firmen auf Mauritius.

Folglich sollten GBC 1 Firmen auf Mauritius nicht nur verwaltet, gemanagt und gesteuert werden, sondern auch den Hauptanteil ihrer betrieblichen Tätigkeiten innerhalb Mauritius betreiben, um dadurch ihren ihren ultimativen Zweck auf Mauritius zu erfüllen.

Global Business Company (GBC 1)

Eine GBC 1 ist am besten geeignet um Finanzdienstleistungen abzuwickeln wie z.B. Fondsmanagement, Versicherung- und Rentenfonds. Sind die Anforderungen erfüllt, dann wird die Zulassung unter Berücksichtigung der maßgeblichen Gesetze erhalten. Eine GBC1 könnte sich auch mit Nicht-Finanzdienstleistungsunternehmen vereinbaren lassen. Geprüfte Geschäftsberichte einer GBC 1 müssen jährlich bei der FSC eingereicht werden. Da eine GBC 1 auf Mauritius steuerpflichtig ist, kann es von den vorhandenen Vorteilen der Doppelbesteuerungsabkommen profitieren.

Global Business Company (GBC 2)

Eine GBC 2 kann jede beliebige Tätigkeit abwickeln ausgenommen von Finanzdienstleistungen, Unternehmensdienstleistungen und Treuhänderdienstleistungen im geschäftlichen Sinne. Da eine GBC 2 steuerlich auf Mauritius nicht ansässig ist, kann es nicht von den Doppelbesteuerungsermäßigungen gemäß den vorhandenen Steuerabkommen profitieren. Am besten ist es geeignet, um private Kapitalanlagen zu verwalten und zu managen.